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Erbschaftsvorsorge - wer erbt braucht Geld.
Vermögen soll im Erbfall weitgehend ohne Belastung übertragen werden. Doch beim Erben kassiert der Staat mit. Denken Sie heute schon an später, damit es dann zu keinen bösen Überraschungen kommt. Dazu dient die Erbschaftsvorsorge.
Eine Erbschaftsvorsorge ist sinnvoll:
- wenn Immobilien und hohe Sachwerte in der Familie bleiben und nicht veräußert werden sollen.
- wenn später Miterben ausgezahlt werden müssen.
- wenn im Erbfall Steuern fällig werden.
- wenn ein Lebenspartner, mit dem man nicht verheiratet ist, versorgt werden soll.
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach:
- dem Verwandtschaftsgrad zum Vererbenden
- dem Steuersatz
- der Höhe des Freibetrags.
| Immobilien erben bedeutet: | |
| Miterben auszahlen | Problem |
| Oft ist schon früh klar, wer von den Kindern das Einfamilienhaus der Eltern später erben wird. Ist kein weiteres Vermögen für die Geschwister vorhanden, sind die Miterben entsprechend ihrem Anteil auszuzahlen. Dafür müssen ausreichende Reserven angespart werden. | - Niemand weiß, wann der Erbfall eintritt und das Kapital zur Verfügung stehen muss. - Es sind meist hohe Beträge nötig. |
| Erbschaftssteuer auf Immobilen | Problem |
| Immobilien werden bisher bei der Erbschaftsteuer bevorzugt. Erben müssen im Schnitt nur bis zu zwei Drittel des Verkehrswertes versteuern. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings darüber zu urteilen, ob dieser Vorteil mit der Verfassung im Einklang steht. Steuerexperten gehen davon aus, dass für Immobilien künftig der aktuelle Verkehrswert Grundlage für die Erbschaftssteuer sein wird. | - Die Erbschaftsteuer ist innerhalb eines Monats fällig. - Wenn die Immobilie nicht verkauft oder beliehen werden soll, muss die Erbschaftssteuer aus verfügbaren Geldern oder Krediten bezahlt werden. |
Haus und Grund sollen in der Familie bleiben - Kapitalbedarf trotz Erbe
Die Steuerschuld führt zu einer großen Belastung. Kapitalbedarf kann zusätzlich durch eine notwendige Renovierung oder Modernisierung des Gebäudes entstehen. Wer das Mittel nicht zur Verfügung hat, muss die geerbte Immobilie beleihen oder verkaufen.
