So erben Sie schlauer

Die Erbschaftsvorsorge ist eine lebenslange Todesfallversicherung. Das Kapital wird bei Tod des Vererbenden ausgezahlt – egal, wann die versicherte Person stirbt. Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag an.

Die Erbschaftsvorsorge wird so gestaltet, dass die Auszahlung steuerfrei und außerhalb eines eventuellen Testaments direkt an den im Versicherungsvertrag begünstigten Versicherungsnehmer und Erben erfolgen kann. An der Erbschaftsvorsorge kassiert der Fiskus nicht mit.

Vertragsgestaltung:

  • Der potenzielle Erbe ist Versicherungsnehmer sowie Beitragszahler und für die Auszahlung der Leistung bezugsberechtigt.
  • Die Erbschaftsvorsorge wird auf das Leben der Person abgeschlossen, die vererbt (Erblasser).
  • Die Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung wird bei Tod des Vererbenden ausgezahlt.
  • Durch das Bezugsrecht ist die Auszahlungssumme kein Bestandteil der Erbschaft und kann direkt an den Begünstigten ausgezahlt werden.
  • Bei dieser Vertragsgestaltung ist die Auszahlung steuerfrei.

Ein Beispiel: Lebenslanger Todesfallschutz, steuerfreie Auszahlung
Silke Sommer, 35 Jahre, schließt auf das Leben ihrer 60 Jahre alten Mutter eine Erbschaftsvorsorge ab.
Garantierte Versicherungssumme im Todesfall
50.000 EUR
Mögliche Auszahlung inklusive Überschussbeteiligung *)
zum Beispiel bei Tod im 85. Lebensjahr


84.471 EUR
Einmalbeitrag 34.178 EUR
Tarif ESE der Würrtembergischen Lebensversicherung AG; Überschussverzinsung: Verzinsliche Ansammlung.


*) Die in diesem Beitrag enthaltenen Überschusswerte können nicht garantiert werden. Sie sind nur als unverbindliche Beispiele anzusehen, wobei vereinfachend angenommen wurde, dass die derzeitigen Überschussanteilsätze (Stand 2011) während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Ausführliche Informationen enthalten Modellrechnungen mit Erläuterungen zur Überschussbeteiligung, die Sie bei uns anfordern können.