Ein exzellenter Partner für die betriebliche Altersvorsorge.

Die gesetzliche Rente ist höchstens noch eine Grundversorgung: Von ihr allein kann im Alter niemand mehr leben. Unterstützen Sie deshalb Ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer zusätzlichen Versorgung und werfen Sie auch einen Blick auf Ihre eigene Altersvorsorge!

Was spricht für den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch Teile seines Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Ihnen entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Sie senken Ihre Lohnnebenkosten!

Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt:

  • Pensionskasse = PK
  • Direktversicherung = DV
  • Unterstützungskasse rückgedeckt = UK
  • Pensionszusage rückgedeckt = PZ

Die betriebliche Altersvorsorge und ihre Durchführungswege auf einen Blick:
PK DV UK PZ
Kein Bilanzausweis Bilanzausweis
Sehr geringer Verwaltungsaufwand. Mäßiger Verwaltungs-
aufwand.
Hoher Verwaltungs-
aufwand.
Beiträge bis 2.688 EUR
bzw. 4.488 EUR jährlich möglich.*
Beiträge unbegrenzt im Rahmen einer angemessenen Versorgung möglich.
Empfehlung
Für
Vorstände einer AG und Geschäftsführer einer GmbH
- Empfehlenswerte Grundversorgung, da begrenzter steuerlicher Dotierungsrahmen.

- Sofort möglich, da keine Wartezeit ab Diensteintritt.
- Empfehlenswerte Aufbaustufe, für hohe Versorgung.

- Ggf. muss eine Wartezeit ab Diensteintritt beachtet werden.**
Für
mitarbeitende
Familien-
angehörigen

- Empfehlenswert, da Entgeltumwandlungs-anspruch erfüllt wird.

- Arbeitgeber-Beteiligung möglich. (Gleichbehandlungsgrundsatz muss - wie in allen anderen Fällen - beachtet werden.)

- Steuerberater einbeziehen, da ggf. Sonderregelungen (z.B. Angemessenheit) zu beachten sind.
Für Führungskräfte
- Empfehlenswert, da Entgeltumwandlungs-anspruch erfüllt wird.

- Arbeitgeber-Beteiligung möglich.
- Empfehlenswerte Aufbaustufe, für hohe Versorgung.
Für Mitarbeiter
- Empfehlenswert, da Entgeltumwandlungs-anspruch erfüllt wird.

- Arbeitgeber-Beteiligung möglich.
*) 4.488 EUR sind möglich, wenn keine pauschal besteuerten Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge gezahlt werden (Stand 2012)
**) In der Regel 2 - 3 Jahre ab Beginn Ihrer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer