Beratung & Service
Die Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung.
Bei einer Direktversicherung schließt das Unternehmen für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Die Leistungen dieser Versicherung werden, wie bei der Pensionskasse, später direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Es können Leistungen für das Alter, bei Berufsunfähigkeit und den Todesfall vereinbart werden.
Vorteile Arbeitnehmer
- Zusage einer lebenslangen Altersrente
- Optionale Rente bei Berufsunfähigkeit und Absicherung für Hinterbliebene
- Flexible Finanzierungsformen
- Unverfallbarkeit der Ansprüche
Vorteile Arbeitgeber
- Motivation der Mitarbeiter
- Zuwendungen als Betriebsausgaben absetzbar
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung
Übrigens: Wenn der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt, kann er die Versicherung mitnehmen und selbst oder beim neuen Arbeitgeber fortführen.
Arbeitnehmer können 2012 bis zu 2.688 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in die Vorsorge investieren.
Ein Teil des Gehalts wird dann nicht bar ausgezahlt, sondern an den Versorgungsträger überwiesen. Wer monatlich z.B. 2.500 Euro brutto verdient und davon 224 Euro in seine Betriebsrente investiert, muss dafür bei Steuerklasse I nur 115 Euro selbst aufbringen. Die Differenz wird aus der Steuer- und Sozialabgabenersparnis finanziert.
| Steuerbegünstigt vorsorgen mit Gehaltsverwendung | |||
| Beispiel: Arbeitnehmer, verdient 2.500 EUR brutto im Monat (Steuerklasse l), möchte monatlich 224 EUR in seine Betriebsrente investieren.* | |||
| Ohne Entgeltumwandlung | Mit Entgeltumwandlung | ||
| Bruttomonatsgehalt | 2.500,00 EUR | 2.500,00 EUR | |
| Steuer- und sozialabgabenfreier Beitrag zur Entgeltumwandlung | - 0,00 EUR | - 224,00 EUR | 224,00 EUR Vorsorgebeitrag |
| Steuerbrutto | = 2.500,00 EUR | = 2.276,00 EUR | |
| Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherungs- beiträge | - 901,37 EUR | - 792,23 EUR | - 109,14 EUR Steuer- und Sozialabgaben- ersparnis |
| Auszahlung netto | = 1.598,63 EUR | = 1.483,77 EUR | = 114,86 EUR Nettoaufwand |
*Berücksichtigt wurde ein Beitrag zur Krankenversicherung von 15,5%, zur Pflegepflichtversicherung von 1,95%, der Kinderlosenzuschlag von 0,25% sowie die Kirchensteuer von 8%.
