Die Pensionszusage mit Entgeltumwandlung - ein interessanter und einfacher Weg zur betrieblichen Altersvorsorge.

Die Lücke zwischen Einkommen und Rente wird immer größer. Besonders deutlich bekommen dies Fach- und Führungskräfte zu spüren, deren Einkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Versorgungssysteme liegt.

Die Lösung: Eine Pensionszusage mit hohen Steuervorteilen in der Ansparphase.

Der Mitarbeiter verzichtet auf Teile des Gehalts und erhält dafür vom Arbeitgeber eine wertgleiche Pensionszusage. Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter zu - z.B. bei Beginn des Ruhestands – ein bestimmtes Kapital auszuzahlen.

Funktionsweise der Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung
Durch die Entgeltumwandlung vermindert sich das zu versteuernde Einkommen. Dadurch ergibt sich für den Mitarbeiter in der Ansparphase eine Steuerersparnis. Erst die spätere Kapitalzahlung ist als nachträglicher Arbeitslohn steuerpflichtig. Im Ruhestand ist der Steuersatz meist wesentlich geringer als zur aktiven Zeit.

Die Vorteile der Pensionszusage

  • Mit einer Rückdeckungsversicherung kann das Unternehmen das Versorgungsrisiko ganz oder teilweise auf uns als Versicherung übertragen.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von Steuervorteilen.
  • Die Rückdeckungsversicherung wird an den Arbeitnehmer verpfändet und so bei Insolvenz vor dem Zugriff Dritter geschützt. Beim Ausscheiden aus der Firma bleiben dem Arbeitnehmer die bis dahin finanzierten Versorgungsleistungen erhalten.
  • Schwanken die Einkünfte jährlich – z.B. bei Tantiemen – können diese in der Höhe unbegrenzt umgewandelt werden. Auch einmalige Umwandlungen und Umwandlungen gegen laufende Einmalbeiträge sind möglich.

Vergleich einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage mit einer Anlage aus versteuertem Einkommen.
Dennis Müller (48 Jahre)
vergleicht eine Kapitalanlage mit einer Entgeltumwandlung. Während bei der Kapitalanlage aus 15.000 Euro Gehalt nach Steuern lediglich 8.700 Euro (bei einem Steuersatz von 42%) angelegt werden können, fließt in die Entgeltumwandlung der Bruttobetrag in voller Höhe ein. Die Auszahlung aus der Pension erfolgt grundsätzlich erst nach dem Eintritt in den Ruhestand.
Kapitalanlage bei einem Zins von 4,0%, abzüglich Abgeltungssteuer (25%) und Solidaritätszuschlag (5,5%), Sparer-Pausch-
betrag ist ausgeschöpft.
Entgeltumwandlung in die Pensionszusage*
(Tarif TE, gar. Versicherungssumme 17.534 EUR)

Anlagebetrag nach Steuern 8.700 EUR 15.000 EUR
Davon eigener Aufwand 8.700 EUR 8.700 EUR**
Endkapital brutto mit 63 25.182 EUR***
Endkapital netto mit 63 13.446 EUR 17.627 EUR***
Rendite nach Steuern 2,94% 4,82%

*Tarif TE der Württembergischen Lebensversicherung AG. Mann, 48 Jahre, angenommener Grenzsteuersatz heute 42 %, angenommener Steuersatz als Pensionär 30 %, keine Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Rendite ist bezogen auf den eigenen Aufwand.

**Eigener Aufwand = Anlagebetrag reduziert um die ersparten Steuern der Entgeltumwandlung.

***Die in diesen Beträgen enthaltenen Überschusswerte können nicht garantiert werden. Sie sind nur als unverbindliche Beispiele anzusehen, wobei vereinfachend angenommen wurde, dass die derzeitigen Überschussanteilsätze (Stand 2012) während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Ausführliche Informationen enthalten unsere unverbindlichen Beispielrechnungen mit Erläuterungen zur Überschussbeteiligung, die Sie bei uns anfordern können.