Die Unterstützungskasse – ideal für hohe Versorgungsleistungen.
Für höhere Versorgungsleistungen von Fach- und Führungskräften ist die Unterstützungskasse besonders geeignet. In der Regel sind für diesen Personenkreis die Höchstbeträge für Pensionskasse und Direktversicherung ausgeschöpft.
Steuerbegünstigt vorsorgen mit der Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist auch für Vorstände und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eine optimale Lösung, wenn die Pensionsverpflichtung nicht durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz ausgewiesen werden soll. Bezüglich Wartezeit und Endalter gelten bei der Unterstützungskasse die gleichen Vorschriften wie bei der Pensionszusage.
Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
Die laufenden Zuwendungen des Unternehmens an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Darüber hinaus ist kein Bilanzausweis erforderlich.
Der Mitarbeiter kann Steuern sparen
Mit Zustimmung des Unternehmens kann sich der Mitarbeiter auch selbst an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligen, indem er auf Teile seines Gehalts verzichtet. Die steuerpflichtigen Einkünfte des Mitarbeiters werden durch die Entgeltumwandlung in die Unterstützungskasse gemindert. Dadurch ergibt sich eine Steuerersparnis bzw. Steuerstundung. Erst die im Rentenalter fällig werdenden Versorgungsleistungen (Rente oder Kapitalauszahlung) unterliegen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Der Steuersatz ist dann in der Regel geringer als in der aktiven Zeit.
So funktioniert die Unterstützungskasse
Über die Gruppenunterstützungskasse sagt das Unternehmen seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung zu und arbeitet mit der Unterstützungskasse einen individuellen Leistungsplan für die Versorgung aus. Im Versorgungsfall erbringt die Unterstützungskasse die vereinbarten Leistungen.
Vorteile Arbeitnehmer
- Optimierung der Versorgung
- Steuerfreiheit während der aktiven Zeit und nachgelagerte Besteuerung der Leistungen bei in der Regel geringerem Steuersatz
- Sozialversicherungsersparnis
- Privatrechtliche Insolvenzsicherung der abgeschlossenen Unterstützungskassen-Versorgung während der Anwartschaft
- Rentable Form der Altersvorsorge
- Zusätzlich zur Pensionskasse bzw. Direktversicherung möglich
Vorteile Arbeitgeber
- Auslagerung der Versorgungsrisiken
- Keine Bilanzierung der Versorgungsverpflichtung
- Motivation der Mitarbeiter
- Zuwendungen als Betriebsausgaben absetzbar
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung
- Individueller Gestaltungsrahmen
| Steuerbegünstigt vorsorgen mit Gehaltsverwendung | |||
| Beispiel: Arbeitnehmer, Steuerklasse I.* | |||
| Ohne Entgeltumwandlung | Mit Entgeltumwandlung | ||
| Bruttomonatsgehalt | 5.000 EUR | 5.000 EUR | |
| Steuer- und sozialabgabenfreier Beitrag zur Entgeltumwandlung | - 0,00 EUR | - 400,00 EUR | 400,00 EUR Vorsorgebeitrag |
| Steuerbrutto | = 5.000,00 EUR | = 4.600 EUR | |
| Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer) | - 1.291,06 EUR | - 1.115,70 EUR | - 175,36 EUR Steuerersparnis |
| Sozialversicherungs- beiträge | - 925,52 EUR | - 900,21 EUR | - 25,31 EUR Sozialabgaben- ersparnis |
| Auszahlung netto | = 2.783,42 EUR | = 2.584,09 EUR | = 199,33 EUR Nettoaufwand |
| Garantierte monatliche Rente mit 67 Jahren | 542,88 EUR | 789,94 EUR** monatliche Rente | |
| Mögliche Gesamtrente inkl. Überschuss** | 789,94 EUR | ||
| Oder: | |||
| Garantierte Kapitalabfindung mit 67 Jahren | 144.321 EUR | ||
| Mögliche Gesamtkapitalabfindung inkl. Überschuss** | 209.818 EUR | ||
*Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht Tarif AR/P der Württembergischen Lebensversicherung AG, Mann, 40 Jahre, Überschusssystem „Rentenerhöhung“ (vor und nach Rentenbeginn), Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn 100% Beitragsrückgewähr, nach Rentenbeginn 10 Jahre Rentengarantiezeit.
**Die in diesen Beträgen enthaltenen Überschusswerte können nicht garantiert werden. Sie sind nur als unverbindliche Beispiele anzusehen, wobei vereinfachend angenommen wurde, dass die derzeitigen Überschussanteilsätze (Stand 2012) während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Ausführliche Informationen enthalten unsere unverbindlichen Beispielrechnungen mit Erläuterungen zur Überschussbeteiligung, die Sie bei uns anfordern können.
